Nachweis über die Masernimpfung

Wir sind als Schule verpflichtet zu überprüfen, ob ihre Kindern 2 mal gegen Masern geimpft wurden. Wie Sie wahrscheinlich bereits wissen, ist die Masern Impfung gesetzlich vorgeschrieben. Sie haben folgende Möglichkeiten, die Masernimpfung nachzuweisen:

  • Ihr Kind bringt den Impfpass mit in die Schule und zeigt den Impfpass der Klassenleitung.
  • Sie geben Ihrem Kind eine Kopie des Impfpasses mit in die Schule (Vorderseite mit Namen und die Seite mit der Impfung).
  • Sie fotografieren oder scannen den Impfpass (Vorderseite mit Namen und die Seite mit der Impfung) und schicken Ihn per Mail an die Klassenleitungen (nicht an die Schulleitung!).

Falls Sie die Impfung nicht nachweisen können, Ihr Kind bereits Masern hatte oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, lassen Sie bitte vom Kinderarzt das Formular ausfüllen, das Sie auf Iserv im Ordner „KGS Windthorststrasse“ oder hier auf der Homepage finden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 26. Februar 2021

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