Bekenntnisschule – Als katholische Bekenntnisschule sind auch offen für nicht katholische Kinder, wenn die Eltern eine Unterrichtung und Erziehung nach unseren Grundsätzen wünschen und bejahen. Dazu gehören die Ergänzung unseres Schullebens durch die Feier kirchlicher Feste, die Pflege religiöser Bräuche, der Umgang mit Symbolen und Zeichen des Glaubens, Anleitung zu Stille und Besinnung, Singen und Beten und die Feier von Gottesdiensten (siehe Schulgottesdienst).
Alle Kinder unserer Schule nehmen am katholischen Religionsunterricht teil. Wir legen im Religionsunterricht großen Wert auf das friedliche und respektvolle Miteinander der Religionen. Wir schätzen diesen Unterricht mit Kindern unterschiedlicher Religionen, um gemeinsam über Gott nachzudenken und christliche Werte im Miteinander zu vermitteln.
Beratung - Besondere Bedeutung für den weiteren Bildungs- und Lebensweg der Kinder hat die Wahl der geeigneten Weiterführenden Schule im 4. Schuljahr. Deshalb bieten wir für die Eltern der Viertklässler Ende Oktober / Anfang November einen Informationsabend über Weiterführende Schulen an. Die Einzelberatung erfolgt dann rechtzeitig vor den Anmeldeterminen.
Des Weiteren stehen die Lehrerinnen jederzeit auf Anfrage zu Beratungsgesprächen in Bezug auf Fragen oder Problemen zur Verfügung.
Betreuung- Seit Beginn des Schuljahres 1995/96 gibt es bei uns eine Gruppe von Kindern, die nach dem Unterricht ab 11.35 Uhr bis 14.45 Uhr in der OT Raphaelo Hausaufgaben macht, betreut wird und dort auch zu Mittag essen kann. Im Anschluss können die Kinder bis 17 Uhr das Angebot der offenen Tür in Anspruch nehmen. Zurzeit ist ein Elternanteil von 140 € im Monat zu zahlen. Eine zweite Gruppe wird ohne Mittagessen bis 13.45 Uhr betreut. Die Hausaufgaben müssen im Anschluss zu Hause gemacht werden. Dafür ist ein Elternanteil von 75 € im Monat zu zahlen. Die Maßnahme wird von der Pfarrei St. Raphael betreut und durch den Schulträger mitfinanziert und ist auf ca 40 Kinder begrenzt. Kinder, die an dieser Betreuung teilnehmen, werden auf jeden Fall bis 11.35 Uhr in der Schule unterrichtet, bzw. beaufsichtigt.
Beurlaubung - Wenn wichtige Gründe vorliegen, kann Ihr Kind vom Unterricht beurlaubt werden, und zwar vom Klassenlehrer bis zu 2 Tagen, vom Schulleiter bis zu 2 Wochen, darüber hinaus nur vom Schulamt. Im Bedarfsfall sollte der Klassenlehrer rechtzeitig informiert werden.
Eine Beurlaubung in Zusammenhang mit Ferienzeiten zwecks Kostenersparnis bei Urlaubsbuchungen ist nicht statthaft. Unterrichtsinhalte müssen nachgeholt werden.
Bücherei - Mit Hilfe von Klassenbüchereien führen wir die Kinder frühzeitig an das Lesen heran. In den einzelnen Klassen stehen Bücherkisten mit altersgemäßer Literatur.
Mit der Stadtteilbibliothek besteht ein Kooperationsvertrag zur Förderung der Lesefertigkeit. Die Klassen erhalten jedes Jahr eine themenbezogene Führung. Leserucksäcke und Bücherkisten werden regelmäßig in Anspruch genommen.