Martinszug 2023
Sa, 11. November 2023
Wir sind als Schule verpflichtet zu überprüfen, ob ihre Kindern 2 mal gegen Masern geimpft wurden. Wie Sie wahrscheinlich bereits wissen, ist die Masern Impfung gesetzlich vorgeschrieben. Sie haben folgende Möglichkeiten, die Masernimpfung nachzuweisen:
Falls Sie die Impfung nicht nachweisen können, Ihr Kind bereits Masern hatte oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, lassen Sie bitte vom Kinderarzt das Formular ausfüllen, das Sie auf Iserv im Ordner „KGS Windthorststrasse“ oder hier auf der Homepage finden.